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   AG Konstanz, 10.12.2015 - 6 F 126/14   

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AG Konstanz, 10.12.2015 - 6 F 126/14 (https://dejure.org/2015,48551)
AG Konstanz, Entscheidung vom 10.12.2015 - 6 F 126/14 (https://dejure.org/2015,48551)
AG Konstanz, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 6 F 126/14 (https://dejure.org/2015,48551)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 476
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 16.10.2018 - 1 UF 74/18

    Zum Anwendungsbereich § 1696 Abs. 1 BGB

    Offen bleiben konnte in diesem Zusammenhang die im Schrifttum nach wie vor umstrittene Frage, ob nach der gegenwärtigen Gesetzeslage entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine gerichtliche Umgangsregelung in einem Umgangsverfahren, die im Ergebnis zu einem paritätischen Wechselmodell führt, überhaupt möglich oder ob eine solche Regelung in einem Sorgerechtsverfahren zu treffen ist (BGH, Beschl. v. 1.2.2017 - XII ZB 601/15; KG Berlin v. 18.5.2018 - 3 UF 4/18 = NZFam 2018, 637 = juris Rn. 36 f.; OLG Frankfurt am Main vom 10.10.2017 - 1 UF 283/16; AG Konstanz v. 10.12.2015 - 6 F 126/14 = FamRZ 2016, 476; AG Heidelberg v. 19.8.2014 - 31 F 15/14, juris Rn. 52 ff.; Überblick bei Viefhues, jM 2018, 178: Die neue Rechtsprechung zum Wechselmodell und ihre Auswirkungen; Beschlüsse des 72. Deutschen Juristentags Leipzig 2018 - Gemeinsam getragene Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung B. 5.b); Schumann, Gutachten B zum 72. Deutschen Juristentag Leipzig 2018, B 59 ff.; Keuter, Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht? FamRZ 2018, 1125; Hammer, Überlegungen zu einer grundlegenden Reform des Sorge- und Umgangsrechts, in: Das Wechselmodell - Reformbedarf im Kindschaftsrecht? Göttinger Juristische Schriften 2018, S. 97 ff.; Scheiwe, Reformbedarfe bei der Regelung der gemeinsamen Elternverantwortung, NZFam 2018, 830; Klein, Das Wechselmodell - Reformbedarf im Kindschaftsrecht, FF 2018, 134, 135; kritisch: Stellungnahme des Deutschen Familiengerichtstags e.V. vom 9.3.2017, FamRZ 2017, 584; Gottschalk/Heilmann, Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils? ZKJ 2017, S. 181 ff.; Hammer, Die gerichtliche Anordnung des Wechselmodells, FamRZ 2015, 1433 m.w.N.; Heilmann/Keuter, Praxiskommentar Kindschaftsrecht 2015, § 1671 Rn. 24; Heilmann/Gottschalk, Praxiskommentar Kindschaftsrecht 2015, § 1684 Rn. 11; Marchlewski, Das Wechselmodell zwischen § 1671 und § 1684 BGB, FF 2015, 98, 106; Stellungnahme der Kinderrechtekommission des DFGT, FamRZ 2014, 1157, 1161).
  • OLG Schleswig, 16.06.2016 - 10 UF 197/15

    Paritätisches Wechselmodell; Kindeswohl

    Ein paritätisches Wechselmodell, bei dem in viel größerem Maße auch Alltagsfragen zwischen den Kindeseltern abgestimmt und geregelt werden müssen, setzt demgegenüber ein nochmals gesteigertes Maß an Kommunikation und Kooperation voraus (vgl. AG Konstanz FamRZ 2016, 476).
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